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LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - L 15 SO 113/08 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2009 - L 15 SO 113/08 (https://dejure.org/2009,17033)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - L 15 SO 113/08 (https://dejure.org/2009,17033)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an einen Anspruch des Vermieters gegen den Sozialträger auf Zahlung eines Kostenvorschusses für eine (künftige) Teilrenovierung einer an den Bedürftigen vermieteten Wohnung; Maßgeblichkeit des Willens des objektiv Bedürftigen zur Inanspruchnahme von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 31.03.2008 - S 88 SO 3031/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - L 15 SO 113/08
- BSG, 22.12.2009 - B 8 SO 29/09 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.12.1975 - V C 79.74
Klage des Vermieters gegen den Träger der Sozialleistung auf Feststellung der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - L 15 SO 113/08
Denn ein unterstellter Anspruch der Beigeladenen gegen den Beklagten auf Leistungen der Grundsicherung in Höhe der notwendigen Aufwendungen für Schönheitsreparaturen sei - selbst wenn ein solcher Anspruch als bestehend unterstellt würde - nicht pfändbar wegen der höchstpersönlichen Natur der Sozialhilfeansprüche (§ 17 Abs. 1 Satz 2 SGB XII; Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1975, Aktenzeichen V C 79/94 in BVerwGE 50, 60 bis 64).Selbst einem objektiv Bedürftigen kann gegen seinen Willen Sozialhilfe nicht aufgezwungen werden, weil er sonst zum bloßen Objekt behördlichen Handelns würde und dies den Grundsätzen des Artikels 2 Abs. 1 Grundgesetz zuwider liefe (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1975 - Aktenzeichen V C 79/74 - in BVerwGE 50, 60).